Schulordnung
genehmigt durch den Schulvorstand am 09.01.202
I. Einleitung
Geschätzte Eltern und Erziehungsberichtigte
Liebe Schülerinnen & Schüler
Überall, wo Menschen zusammenleben, braucht es neben dem gegenseitigen Vertrauen, Anstand, Achtung, Rücksichtnahme und Verständnis auch Vorgaben, die das Zusammenleben regeln. Regelungen und Vorgaben geben einen Rahmen vor, in dem sich eine Schulgemeinschaft bewegt. Wir betrachten unsere Schulanlage als Ort, an dem wir in Ruhe arbeiten können und wir tragen Sorge zu allem, was uns an Anlagen, Räumlichkeiten und Material zur Verfügung steht. Niemand innerhalb einer Schulgemeinschaft ist davon ausgenommen.
Gegenseitige Rücksichtnahme ist notwendig, damit sich alle sicher und wohl fühlen können. Das gegenseitige Vertrauen und ein respektvoller Umgang sind eine Grundvoraussetzung, damit eine Schulgemeinschaft funktionieren und ihre gemeinsamen Ziele erreichen kann. Die Basis für einen geordneten Schulbetrieb sind transparente Regeln.
Wer lernt, mit allen Menschen respektvoll umzugehen, wer darauf achtet, dass sich alle wohl fühlen können, wer lernt, zu Material, Gebäuden und Umgebung Sorge zu tragen, wer lernt, sich an die Regeln zu halten, steigert seine Chancen im Leben.
Bildung und Erziehung können nicht isoliert betrachtet werden. Ohne Zusammenarbeit und Unterstützung können die gemeinsamen Erziehungs- und Bildungsbestrebungen nicht erreicht werden. Alle Bildungspartner sollen ihren Teil der Verantwortung tragen und ihren Teil der Aufgaben wahrnehmen. Diese Verantwortung und Aufgaben gestalten sich je nach Rolle verschieden. Die Ziele aller Bildungspartner sind im Idealfall dieselben: «Gemeinsam wollen wir mit Hilfe der Schule wie auch mit Hilfe der Eltern Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Kinder und Jugendlichen der Akademie Wasserschloss bestmögliche Zukunftsaussichten haben und als verantwortungsvolle junge Menschen den Einstieg in die Berufswelt oder an eine weiterführende Schule schaffen.»
Die Schulordnung wird allen Lernenden bei Beginn ihrer Schulzeit an der Akademie Wasserschloss abgegeben. Mit ihrer Unterschrift bestätigen Erziehungsberechtigte und Lernende, von der Schulordnung Kenntnis genommen zu haben und danach zu handeln. Die Klassenlehrpersonen besprechen mit den Lernenden die Schulordnung zu Beginn jedes Schuljahres oder Kurses.
II. Bildung
1. Grundsatz
Die Grundhaltung der Akademie Wasserschloss liegt darin, erwünschtes Verhalten zu fördern, anstatt unerwünschtes Verhalten zu sanktionieren. Aus diesem Grund hat die Akademie Wasserschloss sieben Leitsätze und basierend darauf zehn Verhaltensgrundsätze formuliert, die den Lernenden jedes Jahr vorgelegt und mit ihnen besprochen werden. Die Klassen oder einzelne Schülerinnen und Schüler haben das Recht, zusätzliche Verhaltensgrundsätze zu Punkt 1.2 zu beantragen oder ändern zu lassen. Die vorliegende Schulordnung richtet sich nach den Prinzipien der 4 Grundpfeiler der UN-Kinderrechte:
• Das Recht auf Leben und Entwicklung
• Das Recht auf Gleichbehandlung
• Das Recht auf Wahrung des Kindeswohls
• Das Recht auf Anhörung und Partizipation
Das Schulgesetz wie auch die Verordnung über die Volksschule, worauf die Schulordnung der Akademie Wasserschloss basiert, beziehen die vier Grundpfeiler der UN-Kinderrechte mit ein. Sie legt die Basis für ein von gegenseitiger Achtung geprägtes Zusammenleben. Sie fördert die geistigen, emotionalen, körperlichen und sozialen Fähigkeiten und Begabungen jedes einzelnen Kindes, unabhängig von seinem sozialen, kulturellen und religiösen Hintergrund. Die Akademie Wasserschloss erfüllt ihren Erziehungs- und Bildungsauftrag in Zusammenarbeit und in gemeinsamer Verantwortung mit den Eltern.
Die Schulordnung gilt für alle Schulstufen und Standorte der Akademie Wasserschloss. Spezielle örtliche Weisungen werden mit der Hausordnung geregelt.
1.1 Leitsätze der Akademie Wasserschloss
Grundhaltung - Fördern durch Klarheit, Ermutigung und Vertrauen
Unsere Schule ist ein vielfältiger und positiver Lernort, an dem unsere Lernenden aktiv in dessen Ausgestaltung miteinbezogen werden. Unsere Lernenden werden in einem wertschätzenden und respektvollen Umfeld dank einer verbindlichen Förderung an die Anforderungen und
Herausforderungen einer vielfältigen Gesellschaft verantwortungsvoll herangeführt.
Auftrag und Ziel - Bildung mit Wirkung
Die Lernenden und ihre Zukunft stehen im Zentrum unserer Arbeit. Wir verstehen unser gemeinsames pädagogisches und schulisches Handeln als Grundstein für eine verantwortungsbewusste und selbständige Zukunftsgestaltung unserer Lernenden.
Zusammenarbeit nach innen - Miteinander erfolgreich
Wir arbeiten offen und verbindlich zusammen, informieren klar, kommunizieren transparent und pflegen einen respektvollen Umgang.
Zusammenarbeit nach aussen - Gemeinsam stark
Die transparente und verbindliche Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten, Fachpersonen und Behörden auf Grundlage der gegenseitigen Wertschätzung sehen wir als Fundament für einen nachhaltigen Bildungserfolg.
Umgang mit Ressourcen - Mit Achtsamkeit zur Nachhaltigkeit
Wir gehen achtsam und bewusst mit unseren persönlichen, materiellen und finanziellen Ressourcen um und legen dabei Wert auf Nachhaltigkeit.
Qualität - Hinschauen, lernen, entwickeln und handeln
Wir arbeiten zukunftsorientiert, kreativ und strukturiert. Wir überprüfen, reflektieren und diskutieren miteinander sorgfältig unsere gemeinsame Arbeit und unser Zusammenwirken und ziehen die nötigen Schlüsse, damit wir uns als Organisation und Gemeinschaft stetig weiterentwickeln.
Führung - Führen fördern
Wir führen verantwortungsvoll, respektvoll, transparent, verlässlich und verbindlich. Wir treffen Entscheidungen überlegt und kommunizieren klar. Wir übernehmen Verantwortung und ermutigen dazu Verantwortung zu übergeben.
1.2 Zehn Grundregeln des gemeinsamen Umgangs und Verhaltens an der Akademie Wasserschloss
1. Wir achten unsere Mitmenschen. Unser Umgang an der Schule ist geprägt von Respekt und Höflichkeit.
2. Wir zeigen uns hilfsbereit und tragen die Verantwortung, die uns anvertraut wird.
3. Jede und jeder an der Schule hat das Recht auf physische und psychische Unversehrtheit. Wir behandeln einander mit Fairness und verzichten auf jede Form von Gewalt.
4. Wir respektieren fremdes Eigentum.
5. Wir schauen bei Schwierigkeiten hin, anstatt wegzusehen.
6. Wir sprechen Probleme direkt und mit angemessenem/r Ton und Wortwahl an, anstatt zu schweigen.
7. Wir holen Unterstützung, wenn wir diese benötigen.
8. Wir achten auf unsere Umwelt und gehen sorgsam mit Ressourcen um.
9. Als Gäste im Schulhaus achten wir die Hausordnung und Klassenregeln.
10. Wir legen Wert auf eine gepflegte Erscheinung und kleiden uns angemessen.
1.3 Verbote
Den Lernenden der Akademie Wasserschloss:
a. ist es untersagt Alkohol, Raucherwaren und andere Suchtmittel in die Schulanlagen und an schulische Anlässe mitzubringen, zu konsumieren und/oder damit zu handeln.
b. ist es untersagt Waffen jeglicher Art sowie Waffenattrappen in die Schulanlagen oder an schulische Anlässe mitzubringen.
c. verzichten auf jegliche Art von Gewalt. Geahndet werden Belästigungen, Tätlichkeiten, Körperverletzungen, Mobbing, Beschimpfungen, Nötigungen, Erpressungen und dergleichen im realen wie auch virtuellen Raum.
2. Rechte der Lernenden und Eltern/Erziehungsberechtigten
Die Eltern haben das Recht, Schulprobleme ihrer Kinder mit den Lehrpersonen zu besprechen. Kommt keine Verständigung zustande, können sich die Eltern an die entsprechende Standortleitung wenden. Genügt dies noch nicht kann die Gesamtleitung und allenfalls später die Schulvorstand involviert werden. Die Eltern haben Anspruch auf eine sachliche Begründung der Entscheide, die ihr Kind betreffen, sowie das Recht auf Einsichtnahme in die betreffenden Akten.
Die Eltern haben das Recht, den Unterricht zu besuchen und über das Schulgeschehen informiert zu werden.
Schülerinnen und Schüler haben das Recht, in schulischen Sachfragen, vor schulischen Entscheidungen, die sie persönlich betreffen, sowie in persönlichen Anliegen und Problemen angehört zu werden.
Die Schule hat aufgrund ihrer Organisationsstruktur den Ablauf bei Uneinigkeit zwischen Eltern/Erziehungsberechtigten sowie Lehrpersonen angepasst.
2.1 Vorgehen bei Uneinigkeit/Vorgehen bei Beschwerden
In schulischen, pädagogischen und organisatorischen Angelegenheiten ist immer die Klassenlehrperson die erste Ansprechperson für die Eltern/Erziehungsberechtigten. Können trotz gegenseitigem Bemühen auf der Ebene «Lehrperson-Eltern/Erziehungsberechtigte» keine konstruktiven Lösungen gefunden werden, ist der Weg durch die Instanzen zu wählen.
3. Pflichten der Schülerinnen/Schüler und Eltern, respektive der gesetzlichen Vertreter
Die Akademie Wasserschloss vertritt die Haltung wie sie im Grundsatzartikel §35 Abs 1 des Schulgesetzes festgehalten wird: «Die […] Schulen erfüllen ihren Erziehungs- und Bildungsauftrag in Zusammenarbeit und in gemeinsamer Verantwortung mit den Eltern.» Für die Akademie Wasserschloss liegt das Hauptaugenmerk auf «Zusammenarbeit» und «in gemeinsamer Verantwortung».
4. Kooperation Eltern – Lehrperson – Standort- & Schulleitung – Schulvorstand
Im Sinne einer kooperativen Zusammenarbeit unterstützen und verstärken die Eltern und Erziehungsberechtigten die Bildungs- und Erziehungsbestrebungen der Schule und arbeiten mit den Lehrpersonen, der Schulleitung und dem Schulvorstand zusammen.
Lehrpersonen und Eltern informieren sich gegenseitig bei erkannten Schwierigkeiten einer Schülerin oder eines Schülers, bei besonderen Ereignissen, Krankheiten oder aussergewöhnlichen Entwicklungen von Leistungen und Verhalten, insbesondere wenn eine wesentlich schlechtere Qualifikation im Zeugnis zu erwarten ist. Wichtig: Die Eltern müssen die Lehrpersonen oder die Schulleitung über die Verhaltensänderungen ihres Kindes oder über Ereignisse, die sich in dessen Umfeld abspielen, informieren, soweit dies für den Schulalltag von Bedeutung ist.
Der Schulvorstand kann eine Schulordnung erlassen, die weitere allgemeine Weisungen zum Verhalten im Schulhaus, auf dem Schulareal und bei schulischen Anlässen auch ausserhalb der Schule enthält. Die Schülerinnen und Schüler treten den Lehrpersonen wie auch anderen an der Schule tätigen Personen mit Achtung gegenüber und haben die Weisungen der Lehrpersonen zu befolgen. Zudem haben die Schülerinnen und Schüler alles zu unterlassen, was sie selbst oder andere gefährden könnte. Parallel dazu wird von den Lehrpersonen eine Haltung verlangt, die gegenüber den Schülerinnen und Schülern durch Anerkennung, Verständnis, Konsequenz und Achtung geprägt ist.
4.2 Administrative Aufgaben der Eltern
Änderungen der elterlichen Sorge, von Adresse, Telefonnummer sind der Klassenlehrperson innert 8 Arbeitstagen schriftlich mitzuteilen.
5. Absenzen
5.1 Absenzen der Schüler
Bleibt eine Schülerin oder ein Schüler wegen Krankheit oder aus anderen unvorhersehbaren Gründen dem Unterricht fern, benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule.
Die Lehrperson führt ein Verzeichnis über entschuldigte und unentschuldigte Absenzen und Dispensationen. Unentschuldigte sowie entschuldigte Absenzen ohne hinreichende Gründe sind der Schulleitung zu melden.
5.1.1 Entschuldigte und unentschuldigte Absenzen
Erscheint eine Schülerin/ein Schüler wegen Krankheit, Unfall oder aus anderen unvorhersehbaren Gründen sowie aufgrund vereinbarter ärztlicher Untersuchungen oder Spitalaufenthalte nicht zum Unterricht, zählt dies als entschuldigte Absenz. Liegt kein hinreichender Grund (Nachvollziehbarkeit, Verhältnismässigkeit) vor, der den Unterrichtsbesuch verhinderte, handelt es sich um eine unentschuldigte Absenz.
Nicht als Absenzen gelten Abwesenheiten im Rahmen von Schnuppertagen, Dispensationen, bewilligtem Urlaub, freien Schulhalbtagen oder Schulausschluss.
Die Entscheidung, wann eine Lektion als gefehlt gilt und unter welchen Umständen eine Absenz in spezifischen individuellen Situationen als entschuldigt akzeptiert wird, liegt in der Kompetenz der Lehrperson bzw. der Schule.
5.1.2 Meldung von entschuldigten Absenzen
Die Eltern kommunizieren planbare Absenzen mind. 2 Schultage im Voraus via E-Mail mit einer nachvollziehbaren Begründung. Arzt- und Zahnarztbesuche sind – wenn immer möglich - auf die unterrichtsfreie Zeit zu legen.
5.1.3 Meldung von entschuldigten Absenzen im Krankheitsfall
Die Eltern melden ihr Kind spätestens vor der ersten Unterrichtstunde am Morgen oder bei einsetzendem Unwohlsein am Mittag vor der ersten Unterrichtsstunde am Nachmittag via E-Mail bei der Lehrperson mit einer nachvollziehbaren Begründung ab.
5.1.4 Meldung von entschuldigten Absenzen bei unvorhersehbarer Verhinderung
Sind die Eltern aus unvorhersehbaren Gründen verhindert, muss eine Abmeldung spätestens 24 Stunden nach der Absenz des Kindes mit einer nachvollziehbaren Begründung durch die Eltern via E-Mail bei der Klassenlehrperson gemeldet werden.
6. Urlaub
Wichtig für die Schule sind folgende Urlaubsgründe, die auf ein entsprechendes Gesuch hin bewilligt werden können:
• besondere Anlässe im persönlichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler,
• hohe religiöse Feiertage oder entsprechend besondere Anlässe,
• Vorbereitung und aktive Teilnahme an bedeutenden wissenschaftlichen, kulturellen und sportlichen Anlässen,
• Aussergewöhnlicher Förderbedarf bei besonderen Begabungen, Schnupperlehren oder ähnliche Anlässe zur Berufsvorbereitung.
Den während des Urlaubs versäumten Lernstoff arbeiten die Lernenden selbständig nach. Der/Die Lernende kümmert sich selbstverantwortlich um das fehlende Unterrichtsmaterial und spricht sich vor dem Urlaub mit den Lehrpersonen ab.
7. Eingabefristen von Urlaubsgesuchen
Bei Urlaubsgesuchen und Ferienverlängerungen gelten unterschiedliche Eingabefristen. Zu spät eingereichte Urlaubsgesuche werden nicht bewilligt.
7.1 Eingabefristen für Urlaube während der Unterrichtszeit
½ Tag - 2 Tage 2 Schultage im Voraus
3 bis 5 Tage 5 Schultage im Voraus
6 bis 13 Tage 5 Schultage im Voraus
8. E-Mail
Die Akademie Wasserschloss nutzt für die Kommunikation zwischen Schule und Eltern ausschliesslich E-Mail. Die Schule wie auch die Vertreter/innen der Schule benutzen zur Elternkommunikation keine anderen Kanäle.
9. Absenzmeldungen mit E-Mail
Absenzmeldungen werden an der Akademie Wasserschloss via E-Mail getätigt. Die Absenzmeldungen via E-Mail werden nur unter der Voraussetzung der Einhaltung der Fristen wie auch unter Angabe einer nachvollziehbaren Begründung entschuldigt bzw. bewilligt. Absenzmeldungen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, werden nicht entschuldigt bzw. bewilligt.
10. Schulfreie Tage
Der Montag nach den Sportferien, der ganze 1. Mai (sofern dieser auf einen Wochentag fällt) und der Freitag nach Auffahrt (Brückentag) sind schulfrei. Die unterrichtsfreien Tage wie auch die Ferienwochen sind im Ferienplan ersichtlich.
III. Schule und Unterricht
11. Verhalten in den Schulgebäuden
11.1 Handys, Tablets, Unterhaltungselektronik
Handys und Unterhaltungselektronik sind während der Unterrichtszeit auszuschalten und wegzuräumen. Instrumente und technische Geräte dürfen mit Erlaubnis der Lehrperson benützt werden. Die Schulhausordnung des betreffenden Standortes regelt den Umgang genauer. Bei einem Verstoss ist die Lehrerschaft berechtigt, die Geräte/Instrumente für eine begrenzte Dauer einzuziehen. Sie werden am Ende des jeweiligen Halbtages wieder zurückgegeben. Die Eltern werden im Wiederholungsfall informiert.
11.2 Benutzung Lift
Den Lift können die Lernenden nur mit Erlaubnis der Standortleitung, des Hauswartes oder einer Lehrperson benutzen (Lernende mit einer Verletzung etc.).
11.3 Ordnung in den Schulräumen
Alle Räume sind sauber und geordnet zu hinterlassen. Die Lehrpersonen können dementsprechend Aufgaben verteilen. Sie organisieren zusammen mit der Klasse die Ordnung in den Klassenräumen.
11.4 Rollende Fortbewegungsmittel im Schulhaus
Auf dem Pausenplatz wie auch in den Schulgebäuden dürfen keine rollenden Fortbewegungsmittel benutzt werden. Scooter bzw. Kickboards werden beim Veloständer – am besten abgeschlossen – deponiert. Die Schule übernimmt keine Haftung für beschädigte oder entwendete Fortbewegungsmittel.
12. Pausen/Pausenplatz
Als Pausenplatz gilt das Areal um die Schulhäuser gemäss betreffendem Lageplan. Der Lageplan ist an den Standorten ersichtlich und wird den Schülerinnen und Schülern zu Beginn des Schuljahres erläutert. In den Pausen dürfen die Schülerinnen und Schüler den Pausenplatz nur mit Erlaubnis der Lehrperson verlassen.
12.1 Handys und Unterhaltungselektronik auf dem Pausenplatz
Die Schulhausordnung der Standorte regelt dem Umgang mit Handys und Unterhaltungselektronik auf dem Pausenplatz im Detail.
12.2. Verhalten und Ordnung auf dem Schulareal
• Während den Unterrichtszeiten ist darauf zu achten, dass niemand bei der Arbeit gestört wird. Die Lernenden passen die Lautstärke so an, dass alle in Ruhe arbeiten können.
• Auf dem Schulareal und in den Gebäuden werden keine Gegenstände herumgeworfen.
• Abfälle werden in den dafür vorgesehenen Mülleimern im und ums Schulhaus entsorgt.
• Findet kein Unterricht statt, halten sich die Lernenden nicht ohne Bewilligung einer Lehrperson in Schulhäusern auf.
• Der Umgang mit Zwischenstunden wird in der Schulhausordnung geregelt.
• Ballspiele sind nur im dafür vorgesehenen Bereich auf den Pausenplätzen erlaubt. Die Bereiche sind je nach Standort unterschiedlich.
• Winter: Schneeballwerfen können die Lehrpersonen bei geeigneten Verhältnissen auf bestimmten Plätzen gestatten. Es werden keine Schneebälle gegen unbeteiligte Personen, Gebäude oder Fahrzeuge geworfen.
13. Gebäude, Mobiliar, Material
Anlagen, Mobiliar und Lehrmittel sind sorgfältig zu behandeln. Für mutwillig oder grobfahrlässig verursachte Beschädigungen an Anlagen oder Mobiliar haftet der/die Verursacher/in. Schäden sind unverzüglich einer Lehr- oder Hauswartperson melden. Zu den Schulmaterialien (Schulbücher, Hefte, PCs, Laptops etc.) ist Sorge zu tragen. Beschädigtes oder verlorenes Schulmaterial wird auf eigene Kosten ersetzt. Die Schule haftet nicht für Diebstähle und Schäden am persönlichen Eigentum der Lernenden.
14. Dresscode/Kleiderordnung
Kleidung ist ein Ausdruck unserer Individualität. Um ihren eignen Stil zu finden, experimentieren Jugendliche gerne damit. Da die Schule ein Arbeitsort ist, legen wir minimale Standards fest. Damit wollen wir die Jugendlichen an die Realität der Arbeitswelt heranführen. In vielen Berufen gelten spezielle Regeln. Es werden Erwartungen an das Auftreten gestellt.
• Der Ausschnitt liegt am Körper. Der BH ist nicht zu sehen. Bei tief ausgeschnittenen T-Shirts wird ein enganliegendes Kleidungsstück darunter getragen. Trägertops sind ebenfalls entsprechend geschnitten.
• Die Kleidung bedeckt Bauch und Rücken sowie die Unterwäsche.
• Bei Shorts müssen klare Hosenbeine erkennbar sein und der Po-Ansatz ist nicht zu sehen. Miniröcke enden eine Handbreit über dem Knie.
• Leggins und Strumpfhosen sind mit längeren Oberteilen, Shorts oder einem Rock zu kombinieren.
• Trainer-, sowie kurze Turnhosen werden nur im Sportunterricht und nicht während des Unterrichts im Schulhaus getragen.
• Die Texte und Bilder auf den Kleidern enthalten keinen Sexismus, keinen Rassismus und keine Drogen- und Gewaltverherrlichung.
• Im Schulzimmer werden keine Kappen, Hüte etc. … getragen und Kapuzen sind abgestreift.
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15. Publikation von Schülerfotos/Videos
Für die Illustration von Publikationen der Akademie Wasserschloss (Homepage, Rechenschaftsbericht usw.) sind wir auf Bildmaterial aus dem Schulbetrieb angewiesen. Bei der Veröffentlichung von Schülerfotos werden die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes eingehalten. Die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten werden jeweils zu Beginn des Schuljahres um ihre Erlaubnis angefragt. Die Rückmeldungen werden gesammelt.
16. Versicherung
Unfälle, Sach- und Haftpflichtschäden sind grundsätzlich durch Eltern, respektive durch die gesetzlichen Vertreter zu versichern. In Ergänzung zur obligatorischen privaten Krankenversicherung sind die Schülerinnen und Schüler durch die Akademie Wasserschloss zusätzlich gegen die Folgen von Unfällen im Zusammenhang mit dem Schulbetrieb versichert. Gemäss kantonaler Verordnung sind die Heilungskosten im Zusammenhang mit dem Krankenversicherungsgesetz nicht durch die Schulunfallversicherung gedeckt. Diese Kosten sind über die jeweilige Krankenkasse des verunfallten Schulkindes versichert. Selbstbehalte und Franchisen der Krankenkasse gehen zu Lasten der Verunfallten bzw. deren Eltern. Es ist Sache der Eltern der verunfallten Schulkinder, den in der Schule erlittenen Unfall ihrer zuständigen Krankenkasse sofort zu melden.
17. Schulweg
Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet die Verkehrsregeln einzuhalten und mit den Fahrrädern die vorhandenen Radwege zu benützen. Mitgeführte Velos, Mofas und Roller müssen in verkehrstauglichem Zustand sein. Das Tragen eines Velohelmes wird dringend empfohlen. Für Mofa- und Rollerlenker ist das Tragen eines Helmes Pflicht.
Die Lernenden der Akademie Wasserschloss halten sich auf dem Schulweg an die Verkehrsregeln. Velos, Mofas und Roller sind in den zugewiesenen Unterständen abzustellen. Die Schule haftet nicht für Schäden an Fahrzeugen der Lernenden.
18. Disziplinarmassnahmen
Strafmassnahmen im Zusammenhang mit Widerhandlungen gegen die Schulordnung werden durch die Lehrpersonen, die Standortleitung, die Schulleitung und/oder den Schulvorstand nach Vorgaben des Schulgesetzes und der Verordnung zum Schulgesetz angeordnet.
19. Schlusswort zur Schulordnung/Schulhausordnung
Für die einzelnen Schulhäuser können zusätzlich Schulhausordnungen erstellt werden.
Diese Schulordnung ersetzt alle vorherigen Versionen und wird allen Eltern unserer Schülerinnen und Schüler verteilt.
Schülerinnen und Schüler sowie Erziehungsberechtigte bezeugen mit ihrer Unterschrift auf einem separaten Talon vom Inhalt dieser Schulordnung Kenntnis genommen zu haben.
20. Lesebestätigung
Wir bestätigen mit der Rückgabe dieses Talons, die Schulordnung der Akademie Wasserschloss gelesen und zur Kenntnis genommen zu haben.
Die Lernenden der Akademie Wasserschloss werden die Schulordnung gemeinsam mit Ihrer Klassenlehrperson behandeln.
Eltern/Erziehungsberechtigte (Bitte in Blockschrift):
Name: ______________________________ Vorname: ______________________________
Name: ______________________________ Vorname: ______________________________
Klassenlehrperson des Kindes: ________________________________________________________
Klassenbezeichnung ________________________________________________________
Datum: Unterschrift: Unterschrift:
Datum: Unterschrift: Unterschrift:


