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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Lektionenpakete, Kurse und Bildungsdienstleistungen
1. Anbieterin und Geltungsbereich
1.1 Anbieterin ist Akademie Wasserschloss Sykiotis, Täfernstrasse 26, 5405 Dättwil AG, nachfolgend «Akademie Wasserschloss Sykiotis» oder «AW».
1.2 Für diese AGB gelten folgende Rollenbegriffe: «Vertragspartnerin oder Vertragspartner» bezeichnet die Person, die den Vertrag mit AW abschliesst und die vereinbarte Gebühr schuldet. «Lernende Person» bezeichnet die Person, die am Unterricht teilnimmt. «Gesetzliche Vertretung» bezeichnet bei minderjährigen lernenden Personen die vertrags- und vertretungsberechtigte Person. «Buchende Person» bezeichnet die Person, welche die Buchung übermittelt; ist sie nicht selbst Vertragspartnerin oder Vertragspartner, bestätigt sie ihre Berechtigung zur Buchung. «Teilnehmende» bezeichnet mehrere lernende Personen in einem Gruppenkurs.
1.3 Diese AGB gelten für online, schriftlich, telefonisch oder persönlich gebuchte Lektionenpakete, Einzel- und Gruppenunterricht, Prüfungsvorbereitung, Ferienkurse sowie weitere Bildungsdienstleistungen, für die diese AGB ausdrücklich gelten.
1.4 Individuell und ausdrücklich vereinbarte Abreden gehen den übrigen Vertragsbestandteilen vor. Danach gelten die bei der Buchung angezeigte Produktbeschreibung, diese AGB und anschliessend das Kursreglement. Die gesonderte Annahmebestätigung dokumentiert den Vertragsinhalt, ändert ihn jedoch nicht.
1.5 Abweichende Vereinbarungen müssen von AW ausdrücklich per E-Mail oder in einem unterzeichneten Dokument bestätigt werden.
2. Vertragsschluss und Onlinebuchung
2.1 Die auf der Website dargestellten Informationen dienen der Beschreibung der Angebote. Bei online buchbaren Angeboten gibt die buchende Person durch Anklicken des eindeutig als kostenpflichtig gekennzeichneten Abschlussbuttons eine verbindliche Buchungsanfrage ab.
2.2 Vor Abgabe der Buchungsanfrage wird eine vollständige Bestellübersicht angezeigt. Die buchende Person kann sämtliche Kontaktdaten, Angaben zur lernenden Person, das ausgewählte Angebot, die Angebotsform, die Anzahl der Lektionen, den Gesamtpreis und die gewählte Zahlungsart überprüfen und korrigieren. Das Angebot kann vor dem Abschluss geändert oder aus der Bestellung entfernt werden.
2.3 Der Buchungsablauf zeigt die technischen Schritte von der Produktauswahl über die Dateneingabe und die Bestellprüfung bis zur verbindlichen Abgabe der Buchungsanfrage. Es muss eindeutig erkennbar sein, welcher Klick die kostenpflichtige Buchungsanfrage auslöst.
2.4 Die automatisch versandte Eingangsbestätigung bestätigt ausschliesslich den Eingang der Buchungsanfrage und stellt noch keine Annahme des Vertrags dar. Der Vertrag kommt erst mit einer gesonderten Annahmebestätigung der Akademie Wasserschloss Sykiotis zustande, nachdem insbesondere die Vertretungsberechtigung, die fachliche Verfügbarkeit und die Durchführbarkeit des gebuchten Angebots geprüft wurden.
2.5 Die im Buchungsprozess verlinkten AGB und das Kursreglement müssen vor Abgabe der Buchungsanfrage einsehbar und speicherbar sein. Die Zustimmung erfolgt über eine nicht vorausgewählte Pflichtcheckbox.
2.6 Bei lernenden Personen unter 18 Jahren wird der Vertrag mit der gesetzlichen Vertretung abgeschlossen. Diese ist Vertragspartnerin oder Vertragspartner, schuldet die vereinbarte Gebühr und gibt die vertragsbezogenen Erklärungen ab. Übermittelt eine andere Person die Buchungsanfrage, kann der Vertrag erst nach ausdrücklicher Bestätigung der gesetzlichen Vertretung angenommen werden.
2.7 Offensichtliche Eingabe-, Übertragungs- oder Preisfehler berechtigen AW zur Berichtigung. Ist eine Berichtigung für die buchende Person wesentlich, kann sie die Buchungsanfrage zurückziehen oder nach bereits erfolgter Vertragsannahme den noch nicht begonnenen Vertrag ohne Kostenfolge beenden.
3. Leistungsumfang und Unterricht
3.1 Eine Lektion dauert 60 Minuten, sofern in der konkreten Leistungsbeschreibung nichts anderes angegeben ist.
3.2 In einem Lektionenpaket können höchstens zwei Fächer kombiniert werden. Die Fächer und die Verteilung der Lektionen auf diese Fächer werden nach der Buchungsanfrage individuell abgestimmt. AW prüft die fachliche und personelle Verfügbarkeit vor der Vertragsannahme. Kann keine geeignete Fächerlösung angeboten werden, wird die Buchungsanfrage nicht angenommen oder es wird eine Alternative vorgeschlagen. Entfällt eine bereits bestätigte Verfügbarkeit vor Unterrichtsbeginn und wird keine Alternative vereinbart, kann die Vertragspartnerin oder der Vertragspartner den Vertrag kostenfrei beenden; bereits bezahlte Beträge werden zurückerstattet.
3.3 Ein 20-Lektionen-Paket kann nicht in zwei separate 10-Lektionen-Pakete aufgeteilt werden.
3.4 Unterrichtsort und Lernformat werden entsprechend der Produktbeschreibung und nach individueller Vereinbarung festgelegt. Ein Wechsel zwischen vereinbarten Standorten oder Lernformaten ist nach vorgängiger Absprache und bei entsprechender Verfügbarkeit möglich. Zusätzliche Kosten werden nur geschuldet, wenn sie vor der Buchung oder vor der Änderung ausdrücklich ausgewiesen und vereinbart wurden.
3.5 AW erbringt den Unterricht sorgfältig, zielgerichtet und nach fachlich-didaktischen Grundsätzen. Ein bestimmter Notenerfolg, Prüfungserfolg, Schulübertritt oder sonstiger Lernerfolg wird nicht garantiert.
3.6 Teilnahme- oder Kursbestätigungen werden auf Verlangen ausgestellt, soweit die erforderlichen Angaben und Teilnahmen dokumentiert sind.
4. Preise, Zahlung und Zahlungsverzug
4.1 Es gilt der im Buchungsprozess ausgewiesene Gesamtpreis in Schweizer Franken. Bei Gruppenangeboten ist ausdrücklich anzugeben, ob der Preis pro Person oder für die gesamte Gruppe gilt.
4.2 Die Paket- oder Kursgebühr ist vor der ersten vereinbarten Lektion vollständig zu bezahlen, sofern in der gesonderten Annahmebestätigung keine abweichende Zahlungsvereinbarung festgehalten ist.
4.3 Ratenzahlungen sind nur nach vorgängiger individueller Vereinbarung zulässig. Allfällige Bearbeitungsgebühren müssen vor Abschluss der Ratenzahlungsvereinbarung ausgewiesen werden.
4.4 Bei Zahlungsverzug schuldet die Vertragspartnerin oder der Vertragspartner einen Verzugszins von 5 Prozent pro Jahr. AW kann nach erfolgloser Mahnung den Unterricht bis zur vollständigen Begleichung der fälligen Beträge aussetzen.
4.5 Eine durch Zahlungsverzug verursachte Aussetzung des Unterrichts verlängert die Gültigkeitsdauer des Lektionenpakets nicht. Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Rechte und von AW zu vertretende Verzögerungen.
5. Gültigkeit der Lektionenpakete
5.1 Die Gültigkeitsdauer beginnt mit der ersten tatsächlich durchgeführten Lektion. Wird die erste vereinbarte Lektion aufgrund einer nicht fristgerecht gemeldeten Absenz als bezogen angerechnet, beginnt die Gültigkeitsdauer mit diesem Lektionstermin. Fällt die erste Lektion aus Gründen aus, die AW zu vertreten hat, verschiebt sich der Beginn entsprechend.
5.2 Das 5-Lektionen-Paket hat eine Gültigkeitsdauer von sechs Wochen, das 10-Lektionen-Paket von drei Monaten und das 20-Lektionen-Paket von sechs Monaten, sofern die Produktbeschreibung keine für die Vertragspartnerin oder den Vertragspartner günstigere Regelung vorsieht.
5.3 Nicht bezogene Lektionen verfallen nach Ablauf der jeweiligen Gültigkeitsdauer, soweit AW die Nutzung der Lektionen ordnungsgemäss ermöglicht hat und nachstehend nichts anderes bestimmt ist.
5.4 Fällt eine Lektion aus Gründen aus, die AW zu vertreten hat, gilt sie nicht als bezogen. AW bietet einen Ersatztermin an.
5.5 Kann AW eine geschuldete Nachhol- oder Ersatzlektion nicht innerhalb der Gültigkeitsdauer anbieten, verlängert sich die Gültigkeitsdauer bis zum vereinbarten Nachhol- oder Ersatztermin.
5.6 Bei einer länger dauernden, unverschuldeten Verhinderung der lernenden Person, insbesondere infolge einer ärztlich bestätigten Krankheit oder eines Unfalls, kann die AW auf schriftliches Gesuch hin die Gültigkeitsdauer des Lektionenpakets einmalig angemessen verlängern. Als länger dauernd gilt in der Regel eine ununterbrochene Verhinderung von mindestens 14 Kalendertagen. Das Gesuch ist möglichst vor Ablauf der Paketgültigkeit, spätestens jedoch 14 Tage nach Wegfall der Verhinderung, per E-Mail einzureichen und durch einen geeigneten Nachweis zu belegen. Der Nachweis muss grundsätzlich nur den Zeitraum und die unterrichtsbezogene Verhinderung bestätigen; eine Diagnose muss nicht offengelegt werden. Die Verlängerung entspricht höchstens der nachgewiesenen Dauer der Verhinderung und beträgt maximal drei Monate. Sie betrifft ausschliesslich die Paketgültigkeit und erweitert weder die Anzahl der Nachhollektionen noch begründet sie einen Anspruch auf Rückerstattung. Ferien, Reisen, Prüfungsbelastungen, berufliche Termine und andere planbare persönliche Dispositionen gelten nicht als Härtefall. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben vorbehalten.
6. Absenzen und Nachhollektionen
6.1 Eine Absenz gilt als rechtzeitig gemeldet, wenn die entsprechende E-Mail spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Lektionstermin unter sekretariat@akademie-wasserschloss.ch auf dem E-Mail-System von AW eingegangen ist.
6.2 Absenzen sind ausschliesslich per E-Mail an sekretariat@akademie-wasserschloss.ch zu melden. Telefonische Mitteilungen, Sprachnachrichten und Mitteilungen über andere Kommunikationskanäle gelten nicht als Absenzmeldung. Massgebend für die Fristwahrung ist der in der Mailbox von AW protokollierte Eingangszeitpunkt.
6.3 Im 10-Lektionen-Paket besteht Anspruch auf eine Nachhollektion für eine rechtzeitig gemeldete Absenz. Im 20-Lektionen-Paket besteht Anspruch auf höchstens zwei solche Nachhollektionen. Beim 5-Lektionen-Paket besteht kein Anspruch auf eine Nachhollektion.
6.4 Eine rechtzeitig abgemeldete Lektion gilt nicht als bezogen, sofern für das gebuchte Lektionenpaket noch ein Anspruch auf eine Nachhollektion besteht.
6.5 AW bietet einen Nachholtermin frühestens ab der auf die ausgefallene Lektion folgenden Woche an. Der konkrete Termin wird im Voraus vereinbart. Ein früherer Termin ist bei beiderseitiger Verfügbarkeit möglich.
6.6 Bei nicht fristgerecht gemeldeten Absenzen sowie bei weiteren Absenzen, für die kein Anspruch auf eine Nachhollektion besteht, gilt die betreffende Lektion als bezogen und wird vom Lektionenguthaben abgezogen.
6.7 Ansprüche auf Nachhollektionen verfallen grundsätzlich mit Ablauf der Paketgültigkeit. Die Ziffern 5.5 und 5.6 bleiben vorbehalten.
7. Gruppenunterricht und organisatorische Änderungen
7.1 Die Zahl der Teilnehmenden ist bei Gruppenkursen auf höchstens vier Personen beschränkt, sofern für das konkrete Angebot nicht ausdrücklich eine kleinere Gruppengrösse festgelegt ist.
7.2 Wer nach Beginn eines laufenden Gruppenkurses eintritt, hat keinen Anspruch auf eine anteilsmässige Reduktion der vereinbarten Gebühr, sofern der spätere Eintritt auf Wunsch der betreffenden lernenden Person erfolgt und die verbleibenden Leistungen vor dem Eintritt transparent ausgewiesen wurden.
7.3 AW kann Kurse bei ungenügender Teilnehmerzahl oder aus anderen sachlichen Gründen absagen. Bereits bezahlte Gebühren für nicht erbrachte Leistungen werden zurückerstattet.
7.4 Wesentliche Änderungen von Unterrichtszeit, Unterrichtsort, Lernformat, Kursdauer oder Leistungsumfang erfolgen nur nach vorgängiger Information. Führt eine wesentliche Änderung zu einer unzumutbaren Abweichung vom gebuchten Angebot, kann die betroffene Person den noch nicht erbrachten Teil ohne Kostenfolge beenden.
7.5 AW kann bei Verhinderung einer Lehrkraft eine fachlich geeignete Stellvertretung einsetzen.
8. Höhere Gewalt und technische Störungen
8.1 Kann Präsenzunterricht aufgrund behördlicher Anordnungen, Naturereignissen, schwerwiegenden Störungen oder vergleichbaren nicht von AW zu vertretenden Umständen vorübergehend nicht stattfinden, bietet AW nach Möglichkeit eine angemessene und gleichwertige Ersatzlösung an, insbesondere einen Ersatztermin oder Onlineunterricht. Kann innerhalb einer angemessenen Frist keine gleichwertige Ersatzleistung angeboten werden, wird die betroffene Lektion gutgeschrieben oder die dafür entrichtete Gebühr zurückerstattet.
8.2 Bei technischen Störungen im Verantwortungsbereich von AW wird die betroffene Lektion nachgeholt oder gutgeschrieben. Störungen auf Seiten der lernenden Person begründen grundsätzlich keinen Ersatzanspruch, sofern AW die Leistung ordnungsgemäss angeboten hat.
9. Rücktritt vor der ersten vereinbarten Lektion
9.1 Geht die Rücktrittserklärung bis und mit dem 24. Tag vor der ersten vereinbarten Lektion bei AW ein, ist der Rücktritt kostenlos.
9.2 Geht die Rücktrittserklärung vom 23. bis und mit dem 7. Tag vor der ersten vereinbarten Lektion ein, kann AW Ersatz für den nachgewiesenen Schaden verlangen, höchstens jedoch 50 Prozent der vereinbarten Gebühr. Voraussetzung ist, dass die Beendigung zur Unzeit erfolgt, reservierte Kapazitäten nicht anderweitig vergeben werden können und AW dadurch ein wirtschaftlicher Nachteil entsteht.
9.3 Geht die Rücktrittserklärung vom 6. Tag vor der ersten vereinbarten Lektion bis zu deren Beginn ein, kann AW Ersatz für den nachgewiesenen Schaden verlangen, höchstens jedoch die gesamte vereinbarte Gebühr zuzüglich einer ausdrücklich vereinbarten Einschreibegebühr. Es gelten dieselben Voraussetzungen wie in Ziffer 9.2.
9.4 Bereits bezahlte Beträge, welche den nach diesen Bestimmungen geschuldeten Betrag übersteigen, werden zurückerstattet. Auf Verlangen legt AW die Berechnungsgrundlagen des geltend gemachten Schadens nachvollziehbar dar.
10. Vorzeitige Vertragsbeendigung nach Unterrichtsbeginn
10.1 Der Vertrag kann nach Beginn des Unterrichts jederzeit beendet werden. Zwingende gesetzliche Beendigungsrechte bleiben unberührt.
10.2 Bereits durchgeführte Lektionen werden anteilsmässig abgerechnet. Der anteilsmässige Preis entspricht der Paketgebühr geteilt durch die Anzahl der im gebuchten Paket enthaltenen Lektionen.
10.3 Ein nach Abzug der bereits durchgeführten Lektionen verbleibendes Guthaben wird zurückerstattet.
10.4 Erfolgt die Vertragsbeendigung zur Unzeit und entsteht AW dadurch ein nachweisbarer wirtschaftlicher Schaden, bleibt ein Schadenersatzanspruch im gesetzlich zulässigen Umfang vorbehalten. Allfällige Ansprüche können mit dem zurückzuerstattenden Guthaben verrechnet werden.
10.5 Rücktrittserklärungen vor Unterrichtsbeginn und Erklärungen zur Vertragsbeendigung nach Unterrichtsbeginn können per E-Mail oder mit einem unterzeichneten Dokument erklärt werden. Eine mündliche Erklärung ist von der erklärenden Person per E-Mail zu bestätigen. Massgebend ist der Eingang der eindeutigen Beendigungserklärung bei AW. AW bestätigt den Eingang.
10.6 Für die Einhaltung einer vertraglichen Frist ist der Eingang der Erklärung bei AW massgebend.
11. Qualitätsrückmeldungen und Beanstandungen
11.1 Rückmeldungen zum Unterricht können jederzeit an die Lehrkraft oder die Schulleitung gerichtet werden.
11.2 Beanstandungen sollen möglichst zeitnah, in der Regel innerhalb von sieben Tagen nach der betroffenen Lektion, mit einer nachvollziehbaren Beschreibung gemeldet werden.
11.3 Bei einer berechtigten Beanstandung prüft AW eine angemessene Abhilfe, beispielsweise eine Anpassung der Unterrichtsgestaltung, einen Lehrkraftwechsel, eine Wiederholung der betroffenen Leistung oder eine Gutschrift. Eine allgemeine Erfolgs- oder Zufriedenheitsgarantie besteht nur, wenn sie für ein konkretes Angebot ausdrücklich und mit klar bezeichneten Rechtsfolgen zugesagt wurde.
12. Verhalten, Ausschluss und Schutz der Lernumgebung
12.1 Teilnehmende verhalten sich respektvoll, diskriminierungsfrei und so, dass ein geordneter Unterricht möglich ist. Das Kursreglement und sachlich erforderliche Schutz- und Hausregeln sind zu beachten.
12.2 Bei erheblichen oder wiederholten Verstössen kann AW nach vorgängiger Verwarnung eine vorübergehende Suspendierung vom Unterricht oder eine andere angemessene organisatorische Massnahme anordnen oder den Vertrag aus wichtigem Grund beenden. Bei besonders schweren Verstössen ist eine sofortige Beendigung möglich.
12.3 Bereits erbrachte Leistungen werden abgerechnet. Ein verbleibendes Guthaben wird zurückerstattet, soweit es nicht mit einem nachweisbaren Schaden oder anderen fälligen Ansprüchen verrechnet werden darf.
13. Unterrichtsmaterialien und Aufzeichnungen
13.1 Von AW bereitgestellte Materialien sind urheberrechtlich geschützt und ausschliesslich für den persönlichen Unterrichts- und Lerngebrauch bestimmt. Eine Weitergabe, Veröffentlichung oder kommerzielle Nutzung bedarf der vorgängigen Zustimmung von AW oder der jeweiligen Rechteinhaberin beziehungsweise des jeweiligen Rechteinhabers.
13.2 AW zeichnet Unterricht derzeit nicht auf. Aufnahmen durch AW oder Teilnehmende sind nur nach vorgängiger Information, für einen bestimmten Zweck und mit der erforderlichen Zustimmung aller betroffenen Personen zulässig.
14. Haftung und Versicherung
14.1 AW haftet für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Personenschäden oder für Schäden, die aus der Verletzung einer für die ordnungsgemässe Durchführung des Unterrichts zentralen Vertragspflicht entstehen.
14.2 Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände haftet AW nur bei nachgewiesenem Verschulden.
14.3 Der Abschluss einer ausreichenden Unfall- und Privathaftpflichtversicherung ist Sache der lernenden Person beziehungsweise der Vertragspartnerin oder des Vertragspartners.
15. Datenschutz
15.1 AW bearbeitet Personendaten zur Anbahnung, Durchführung, Dokumentation und Abrechnung der Bildungsdienstleistungen, zur Kommunikation sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Es werden nur Daten bearbeitet, die für diese Zwecke erforderlich und verhältnismässig sind.
15.2 Angaben zu Förderbedarf, Gesundheit oder vergleichbaren persönlichen Umständen werden nur erhoben, wenn sie für eine sichere und angemessene Unterrichtsplanung erforderlich sind. Solche Angaben sind freiwillig, soweit keine gesetzliche oder vertraglich notwendige Informationspflicht besteht, und werden nur berechtigten Personen zugänglich gemacht.
15.3 Weitere Informationen, insbesondere zu eingesetzten Dienstleistern, Datenübermittlungen, Aufbewahrungsfristen und Betroffenenrechten, enthält die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung. Diese ist vor der Buchung zugänglich zu machen.
15.4 Eine Einwilligung in Werbung oder Newsletter erfolgt freiwillig und getrennt vom Vertragsabschluss.
16. Änderungen der Bedingungen
16.1 Für einen Vertrag gilt grundsätzlich die beim Vertragsschluss akzeptierte Fassung.
16.2 Änderungen gelten für zukünftige Buchungen. Änderungen eines laufenden Vertrags bedürfen der Zustimmung, soweit sie nicht ausschliesslich zugunsten der Vertragspartnerin oder des Vertragspartners erfolgen oder aufgrund zwingender gesetzlicher Vorgaben erforderlich sind.
17. Schlussbestimmungen
17.1 Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen bestehen. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.
17.2 Es gilt schweizerisches Recht.
17.3 Diese AGB gelten für Verträge, die ab dem Datum ihrer Veröffentlichung und ordnungsgemässen Einbindung in den Buchungsprozess abgeschlossen werden. Das auf dem Dokument ausgewiesene Versionsdatum bezeichnet den Redaktionsstand und ist nicht zwingend mit dem Inkrafttretensdatum identisch.
Kontakt für Vertragsmitteilungen
Akademie Wasserschloss Sykiotis
Täfernstrasse 26, 5405 Dättwil AG
E-Mail: sekretariat@akademie-wasserschloss.ch
Telefon: +41 77 473 11 07
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